Abmahnwelle – die ZweiteDas Rechtsverständnis, bzw. die allg. Rechtsauffassung steht dem deutschen Urheberschutzgesetz konträr gegenüber.

Webseitenbetreiber werden zu Pflichten veranlasst, die in keiner Art und Weise vollbracht werden können, zumal die „Maschinerie Internet“ völlig anders dasteht.

Bilder und Fotos, welche vom evtl. Urheber (Copyrightinhaber) nicht klar deklariert worden sind, dennoch die Möglichkeiten in jeder Form zur Verfügung stehen, wie es auch von etlichen Bild-Datenbanken praktiziert wird (Watermark, etc.), stehen tausendfach im WWW. Werden diese Images (Fotos, etc.) nun von Webseitenbetreibern, Usern und Gelegenheitspostern genutzt, begeht der Seitenbetreiber eine Rechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberschutzgesetzes, wenn auf das betreffende Foto ein Copyright besteht.

Dies bedeutet gleichsam, dass ein Foto – unabhängig seines Motivs und seiner Herkunft – im Zweifelsfall nicht publiziert werden darf. Zur Veröffentlichung könnte es erst kommen, wenn sich der Seitenbetreiber (als Verantwortlicher..) über die Herkunft des Bildes informiert hat. Und genau jetzt erkennt man eine Stolperstelle, denn wo soll ein Seitenbetreiber ein Foto auf Copyright verifizieren?

Auch bedeutet dies, dass sämtliche Postings zunächst auf eine Freischaltung des Admins warten müssten, denn eine Verifizierung des Inhaltes bewahrt den Seitenbetreiber vor etwaigem Schaden. Das kann nicht sein! Derlei Vorgehensweise hat mit dem Sinn des WWW nichts mehr zu tun und stellt sämtliche SuMas, welche mit einer Bildsuche und im Cache befindlichen Images handelt, gleichsam vor den Kadi.

Textalische Inhalte scheinen also nicht relevant zu sein, denn auch dort wird mit dem Urheberschutz „Schindluder“ getrieben. Fotos, welche im Bruchteil einer Sekunde „im Kasten“ sind stehen im Fokus der Rechtsprechung und Texte, an denen der Autor oft Stunden verbringt, findet man im WWW allerorts wieder und das ohne Kürzung, bzw. Hinweis auf den Autor.

Screenshots von Webseiten, an deren Design und Layout oft tagelang gearbeitet wurde, sind ohne jedwede Einholung einer Erlaubnis im gesamten WWW verstreut. Hier steht keine Verletzung des Urheberrechts an? Wenn doch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, warum wird dort mit zweierlei Maß gemessen? Die Versendung von Abmahnungen, Rechnungen und dergl. avanciert zum „Volkssport“ und dient scheinbar so manchem als willkommene zusätzliche Einnahmequelle?!

Lizenzfrei Fotos als „Gratisbeigabe“ auf einer CD (nicht selten 20 Tausend Stück) kursieren im WWW genauso, wie auch lizenzierte, die keinerlei Copyrighthinweis besitzen. Webmaster sind weder Hellseher noch Übermenschen! Sie füllen das WWW mit Inhalten und sorgen für „Stoff“. Abmahnungen, welche sich auf ein kaum noch zeitgemäßes Urheberrecht in Sachen Internet, bzw. Tele-Medienrecht stützen, entpuppen sich immer wieder als Stolpersteine und bremsen lediglich den Fortschritt des Mediums Internet aus.

Siehe auch hier: www.blogtotal.de

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2 Antworten zu “Abmahnwelle – die Zweite”
  1. Tobias sagt:

    Hallo Lutz,

    wären die Gesetze überall so staubig wie in Deutschland, gäbe es das Internet in der heutigen Form wohl nicht.

    Gruss,
    Tobias

  2. Lutz Spilker sagt:

    Hallo Tobias,

    dass Deutschland in der technologischen Entwicklung weit ins Hintertreffen geraten ist, sollten sich gewisse Herrschaften als politisch Verantwortliche einmal mehr durch den Kopf gehen lassen.

    Man muss weder der Schlauste sein, noch Absolvent eines Informatikstudiums um zu erkennen, dass div. Dinge nicht mit dem Tagesdatum synchron gehen…

    lG
    Lutz

  3.  
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anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

George Orwell (1903-1950), britischer Schriftsteller

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