Die neue Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministerium – Der Ruin vieler Versandhändler
Pünktlich zum 1. April ist eine neue verbindliche Musterwiderrufsbelehrung für den Onlineversandhandel in kraft getreten. In den vergangenen Jahren nutzten auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte und Händler die Fehler des alten Musters gnadenlos aus, um eine Reihe argloser Versandhändler kostenpflichtig abzumahnen.
Bis zu 12 unterschiedliche Fehler stellten die Gerichte in dem amtlichen Muster fest. Neben teuren Abmahnungen für die Händler hatte das zur Folge, dass die Kunden unendlich lang ihr Widerrufsrecht ausüben konnten und nicht zur Zahlung eines Wertersatzes verpflichtet waren. Diese Missstände wollte nun das Bundesjustizministerium mit einer neuen und berichtigten Musterwiderrufsbelehrung beseitigen, die nach § 14 der BGB-InfoV auf jeden Fall als wirksam fingiert werden soll.
Man könnte angesichts des Datums an einen Aprilscherz denken, doch vielen Händlern wird das Lachen und der gute Glaube an die deutsche Justiz vergehen, prophezeit der Leipziger Internetrechtsexperte und Sachbuchautor Martin Berger. „Es ist nur eine Frage der Zeit bis das erste Gericht die Unwirksamkeit des neuen Musters feststellen wird“, ist Berger überzeugt. Nach seiner Ansicht wurden zwar einige Fehler berichtigt, doch ist die „Belehrung für Laien unverständlicher denn je“, was an sich schon zur Unwirksamkeit führen kann.
Eine abmahnsichere Widerrufsbelehrung wird es wohl nie geben können, da entweder hinreichende Belehrungsinformationen fehlen oder der Belehrungstext in seiner Gesamtheit so kompliziert formuliert sein muss, dass er für Laien nicht mehr verständlich genug ist.
Dieses Problem sollte die Wirksamkeitsfiktion aus § 14 I S.1 BGB-InfoV lösen. Doch dabei übersah das Bundesjustizministerium anscheinend, dass eine solche Wirksamkeitsfiktion in Verordnungsform gegenüber einem Gesetz unwirksam ist.
Im Sinne aller Händler wird zu hoffen sein, dass die Bundesregierung möglichst bald ein formelles Gesetz zum Widerrufsrecht verabschieden wird, da nur so Verbraucher abmahnsicher über ihre Rechte belehrt werden können. Bis dahin sollten Händler vorsichtig im Umgang mit dem neuen Muster sein.
Herausgeber dieser Pressemitteilung:
Martin Berger – Jurist und Sachbuchautor
Martin Berger
Rietschelstraße 29
04177 Leipzig
Tel.: 0170 5847706
Fax: 0341 4419684
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web: www.internetrecht-berger.de; www.ratgeber-ebayrecht.de
Über Martin Berger – Jurist und Sachbuchautor
Vita: – geboren am 5.2.1980 in Leipzig – 1999 Abitur – 2000 bis 2006 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig – seit 2003 freier Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Matthias Berger, Leipzig-…
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