Dreiländer-Fonds DLF 94/17: Anlageberater verurteilt
Geschrieben von Handyman in Tagesgeschehen
Berlin 27.03.2008 – Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte jüngst in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein DLF 94/17-Anleger durch eine Anlageberater fehlerhaft informiert und falsch beraten worden ist. Bei Gelegenheit der Zeichnung der Beteiligung DLF 94/17 hatte der Anlageberater dem Kläger u.a. zugesagt, dass die streitgegenständliche Beteiligung DLF 94/17 als Altersvorsorge geeignet sei. Zudem hat der Anlageberater es unterlassen, den Anleger über Verlustrisiken aufzuklären.
Die erkennenden Richter der zuständigen Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth haben den Anlageberater dazu verurteilt, dem geschädigten Anleger seinen tatsächlich entstandenen Schaden Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung DLF 94/17 zu ersetzen.
Im Sommer des letzten Jahres hatte der BGH in einer Sache zum DLF 94/17 auch wieder im Sinne des DLF-Anlegers entschieden. In dem Verfahren hatte sich u.a. die Fragestellung ergeben, ob der Umstand, wenn ein Emissionsprospekt über Chancen und Risiken verdeutlicht, einer Anspruchsgeltendmachung gegen den Berater entgegen stehen muss. Der BGH hat in seiner Entscheidung eindeutig klargestellt, dass Risikohinweise in einem Emissionsprospekt selbstverständlich kein Freibrief für Berater sind.
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Als weiterführende Lektüre dazu empfiehlt sich folgender Text:
von: http://www.gansel-rechtsanwaelte.de -> Specials -> Dreiländerfonds (DLF)
Das Unternehmen: Die Kapital Consult (KC)
Die Firma Kapital-Consult – Gesellschaft für Konzeption, Marketing und Vertrieb von Kapitalanlagen mbH, Stuttgart, Adlerstr. 31, gehört zu der 1982 gegründeten KC Holding GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Anbietern von Kapitalanlagen aller Art in Bezug auf Konzeption (Produktdarstellung), Marketing (Produktaufbereitung) und deren Vertrieb. Ihr Geschäftsführer ist der Industriekaufmann Walter Fink.
Die Kapital-Consult ist zuständig für die Konzeption, das Marketing und die Produktaufbereitung für die DLF- und DHB-Beteiligungsgesellschaften.
Die Dreiländer Fonds
Die Kapital-Consult bot als Kapitalanlagen „Dreiländer Fonds (DLF)“ als geschlossene Immobilienfonds an. Der Begriff „Dreiländer Fonds“ geht auf die Investition der Fonds in drei Ländern zurück: Immobilieninvestitionen in Deutschland und den USA sowie Investitionen in ein Schweizer Wertpapierdepot. Seit 1988 werden auch Beteiligungen an den Dreiländer-Handel-Beteiligungsgesellschaften (DHB) angeboten.
Nach eigenen Aussagen konzipierte das Unternehmen bis Ende 2002 insgesamt 17 Beteiligungsgesellschaften. Seit 30.6.2003 investieren 16 von ihnen ihre Mittel überwiegend mittelbar über eine gemeinsam gehaltene Immobilien- portfoliogesellschaft. Zu den Dreiländer Fonds gehören folgende Fonds: DLF 87/2, DLF 87/3, DLF 89/2, DLF 90/5, DLF 90/6, DLF 90/7, DLF 91/8, DLF 92/10, DLF 92/11, DLF 92/12, DLF 93/14, DLF 94/17, DLF 97/22, DLF 97/25, DLF 97/26, DLF 98/29, DLF 99/32
Strafverfahren
Das Landgericht Stuttgart hat am 10.12.2004 Walter Fink, den Initiator und persönlich haftenden Gesellschafter der Drei-Länder-Fonds, wegen Untreue verwarnt und zur Zahlung einer Geldstrafe von 255.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verurteilt. Der Geschäftsführer der Treuhand-Kommanditisten dieser Fonds, Manfred Falk, musste 85.000 Euro zahlen. Weitere Geldstrafen wurden für beide zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren dauerte insgesamt siebeneinhalb Jahre. Der Geschäftsführer Walter Fink hatte sich Provisionen für die Vermittlung von Bankkrediten an den DLF 94/17 vorzeitig auszahlen lassen und damit Schaden für die Anleger verursacht.
Warnungen der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat mehrfach in ihrer Zeitschrift „FINANZtest“ vor der Kapital-Consult mit ihren Dreiländerfonds gewarnt und auf erfolgreiche Klagen gegen die Vermittler aufmerksam gemacht. So z.B. in Heft 10/2002 unter Überschrift: „Vermittlung Dreiländerfonds 94/17. AWD unterliegt beim Oberlandesgericht.“ Hier wird darüber berichtet, dass das OLG Celle zwei Anlegern des DLF 94/17 Schadenersatz zusprach, denen die Fonds durch den AWD vermittelt worden waren. Die Anleger hatten geklagt, nachdem durch den Ausfall des Hauptmieters die Ausschüttungen stark reduziert worden waren.
In FINANZtest Heft 4/2004 berichten die Verbraucher- schützer unter „Kapital-Consult GmbH“ über einen Vergleich zwischen dem AWD und einem geschädigten Anleger des DLF 94/17, der mit dem Fonds viel Geld verloren hatte. Förderlich für den Vergleich war die Feststellung des OLG Celle, dass der AWD bei der Vermittlung der Dreiländerfonds seine Beratungspflichten verletzt habe.
Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, FriedrichCarré, Friedrichstr. 149, 10117 Berlin
Tel: 030 22 66 74 0, Fax: 030 22 66 74 99
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7 Jahre für eine Strafe von rund 250.000 Euro? Da sind doch die Gerichtskosten viel höher – oder nicht?
Hallo Mr. Fonds,
die staatlichen Kosten sind jedenfalls “erträglicher” als man glaubt. Ich meine damit die Bezüge der Damen und Herren Richter/innen. In den USA schaut’s da völlig anders aus…
lG
Lutz